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   VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15   

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VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15 (https://dejure.org/2017,98204)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16.03.2017 - A 6 K 1541/15 (https://dejure.org/2017,98204)
VG Freiburg, Entscheidung vom 16. März 2017 - A 6 K 1541/15 (https://dejure.org/2017,98204)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 3
    Nachfluchtgründe, objektive Nachfluchtgründe, Türkei, Änderung der Sachlage, Kurden, BDP, Baris ve Demokrasi Partisi, HDP, Halklarin Demokratik Partisi, PKK, interne Fluchtalternative

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    Diese Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention, in denen nach innerstaatlichen Maßstäben zugleich Grundrechtsverletzungen (Artikel 2, 103, 104 GG) lägen, lassen die Auslieferung im Lichte des § 73 IRG, der jegliche Leistung von Rechtshilfe davon abhängig macht, dass sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht widersprechen darf, unzulässig erscheinen (so auch für den Fall vergleichbarer Haftbedingungen in der Republik Rumänien: OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2016, 1 Ausl. 326/15, unter Berufung u.a. auf BVerfG, Beschluss vom 22. März 2016, 2 BvR 566/15, zitiert nach Juris)." (OLG Schi.-H., a.a.O. juris,. Rn 12-17).
  • OLG München, 16.08.2016 - 1 AR 252/16

    Nach dem Putsch: Zulässigkeit von Auslieferungen in die Türkei im Hinblick auf

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    Darüber hinaus verstoßen die anzutreffenden Haftbedingungen gegen die Grundrechte eines Beschuldigten aus Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung), also einer Vorschrift, die selbst in Anwendung des Artikel 15 MRK nicht abbedungen werden darf, unter den faktisch herrschenden Umständen aber nicht eingehalten werden kann (so auch OLG München, Beschluss vom 16. August 2016, 1 AR 252/16, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15

    Internationale Rechtshilfe: Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    (Vergleiche hierzu bereits kurz nach dem Putschversuch: OLG Schl.-H., Beschl. v. 22.09.2016 - 1 Ausl (A) 45/15 (41/15) -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2016 - 11 LB 53/15

    Verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bestimmter Personen hinsichtlich der

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    Von einem "Spitzelwerk im Ausland" ist die Rede und auch davon, dass es für die oben erwähnten Personen "ein unkalkulierbares Risiko" darstelle, "in die Türkei zu reisen"(SPIEGEL ONLINE, 09.03.2017, a.a.O.; vgl. zur Rückkehrgefährdung in die Türkei schon kurz vor dem Putschversuch: Nieders. OVG, Urteil vom 31.05.2016 - 11 LB 53/15 -, InfAuslR 2016, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 561/13

    Zum Widerruf der Asylanerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    Das Notstandsregime, das in 13 Provinzen gegolten habe, sei mit der Aufhebung des Notstands in den letzten Notstandsprovinzen Diyarbakir und Sirnak im November 2002 beendet worden (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 27.08.2013 - A 12 S 561/13 -, juris, Rdnr. 70/72).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2016 - 1 Ausl 326/15

    Auslieferung an die Republik Rumänien: Zulässigkeit im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Freiburg, 16.03.2017 - A 6 K 1541/15
    Diese Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention, in denen nach innerstaatlichen Maßstäben zugleich Grundrechtsverletzungen (Artikel 2, 103, 104 GG) lägen, lassen die Auslieferung im Lichte des § 73 IRG, der jegliche Leistung von Rechtshilfe davon abhängig macht, dass sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht widersprechen darf, unzulässig erscheinen (so auch für den Fall vergleichbarer Haftbedingungen in der Republik Rumänien: OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. April 2016, 1 Ausl. 326/15, unter Berufung u.a. auf BVerfG, Beschluss vom 22. März 2016, 2 BvR 566/15, zitiert nach Juris)." (OLG Schi.-H., a.a.O. juris,. Rn 12-17).
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